Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Ruhr-Lippe (ZRL) wurde im Jahr 1995 gegründet. Im Rahmen der Neuausrichtung der Tätigkeiten wurde der Zweckverband 2021 in Zweckverband Mobilität Ruhr-Lippe umbenannt.
Von 1996 bis 2008 war der ZRL gemäß dem ÖPNVG NRW der zuständige Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) für den Kooperationsraum 4, das heißt er war zuständig für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs im Verbandsgebiet und erstellte Nahverkehrspläne. Gemäß der Neufassung des ÖPNVG NRW zum 1. Januar 2008 wurde die Anzahl der SPNV-Aufgabenträger von neun auf drei reduziert. Aus diesem Grunde bildete der ZRL zusammen mit den vier weiteren westfälischen Zweckverbänden den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und übertrug ihm die SPNV-Aufgabenträgerschaft.
Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten des ZRL ist das Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW). Danach sind die Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger zuständig für die Planung, Ausgestaltung und Organisation des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). In Ruhr-Lippe sind dies der Hochsauerlandkreis, der Märkische Kreis, der Kreis Soest, der Kreis Unna und die Stadt Hamm.